Rechtsprechung
   LSG Bayern, 30.08.2006 - L 1 R 164/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,28729
LSG Bayern, 30.08.2006 - L 1 R 164/06 (https://dejure.org/2006,28729)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.08.2006 - L 1 R 164/06 (https://dejure.org/2006,28729)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. August 2006 - L 1 R 164/06 (https://dejure.org/2006,28729)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,28729) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Rücküberweisungsanspruchs gem. § 118 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI); Einordnung eines solchen Rücküberweisungsanspruchs als öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Auslegung des Begriffs "anderweitige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 72/97 R

    Rückzahlung von nach dem Tod des Versicherten noch auf dessen bisheriges Konto

    Auszug aus LSG Bayern, 30.08.2006 - L 1 R 164/06
    Entstehungsvoraussetzungen für den Rücküberweisungsanspruch der Klägerin sind deshalb nur, dass die Vermögensverschiebung durch die Überweisung eines Geldbetrages (Rente für den Monat April 1996) an die Beklagte zwecks Gutschreibung auf das angegebene Konto des Versicherten als soziale Geldleistung an diesen bewirkt wurde, dieser Zweck aber nicht mehr erreicht werden konnte, weil der Versicherte vor Beginn des Bezugszeitraums gestorben ist (vgl. Bundessozialgericht - BSG - in BSGE 82, 239).

    Unabhängig davon, dass diese Norm nur solche Verfügungen erfasst, die im Verhältnis zum Geldinstitut rechtswirksam - also auf der Grundlage einer Verfügungsberechtigung über das betroffene Konto - erfolgt sind, nicht aber Verfügungen, die von einem nicht befugten Berechtigten getroffen wurden (vgl. BSG 82, 239; mit überzeugender Begründung auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. November 1994, Az.: L 13 J 560/94), liegt hier bereits keine Verfügung vor.

  • LSG Baden-Württemberg, 29.11.1994 - L 13 J 560/94

    Rentenversicherung; Zurücküberweisung; Rente; Auszahlung; Verwandte; Überzahlung;

    Auszug aus LSG Bayern, 30.08.2006 - L 1 R 164/06
    Die Klägerin hat hierzu auf ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 29. November 1994, Az.: L 13 J 560/94, verwiesen, wonach die Auszahlung an unbekannte Dritte, die nicht über das Konto verfügungsberechtigt waren, einem Rücküberweisungsanspruch des Rentenversicherungsträgers nicht entgegensteht.

    Unabhängig davon, dass diese Norm nur solche Verfügungen erfasst, die im Verhältnis zum Geldinstitut rechtswirksam - also auf der Grundlage einer Verfügungsberechtigung über das betroffene Konto - erfolgt sind, nicht aber Verfügungen, die von einem nicht befugten Berechtigten getroffen wurden (vgl. BSG 82, 239; mit überzeugender Begründung auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. November 1994, Az.: L 13 J 560/94), liegt hier bereits keine Verfügung vor.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht